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Dividendenbekanntmachung


22.04.2009
Dividendenbekanntmachung
CEAG AG
Ostbevern
Wertpapier-Kenn-Nr: 620 110
ISIN DE 0006201106

Die ordentliche Hauptversammlung der CEAG AG vom 21. April 2009 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von 23.100.000,00 EUR eine Dividende von 3,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 22. April 2009 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken. Ein Teilbetrag der Dividende in Höhe von 2,20 EUR wird unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) ausgezahlt. Sofern der Aktionär seine Kirchenzugehörigkeit der Depotbank mitgeteilt hat, wird zusätzlich die Kirchensteuer einbehalten und bei der Bemessung der Kapitalertragsteuer als Sonderausgabe berücksichtigt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 0,80 EUR wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, da insoweit eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) vorliegt.

Zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer), wenn sie ihrem inländischen depotführenden Kreditinstitut rechtzeitig eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder zum Teil für Aktionäre, die ihrer inländischen Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgezehrt ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Der Antrag auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages ist bis spätestens zum 31.12.2013 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen (§ 50d EStG).


Ostbevern, im April 2009
CEAG AG
Der Vorstand




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